Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tandemflüge mit – „Next Outdoor Generation“

Allgemeines

  1. Der Einzelunternehmer Christoph Kurz und die Outdoor Kaiserwinkl GmbH bieten unter dem Namen „Next Outdoor Generation – NOG“ Tandemparagleiterflüge an. Grundsätzlich führen die beiden genannten Unternehmen die Flüge auch selbst durch und treten somit als Veranstalter und Vertragspartner auf. Flüge die zwar über NOG gebucht, aber nicht durch Herrn Kurz bzw. Herrn Dagn durchgeführt werden können, werden durch selbständige Tandempiloten übernommen. In diesem Fall sind diese Tandempiloten Veranstalter und Vertragspartner des Fluggastes. Als Veranstalter und Vertragspartner gilt der Pilot (Unternehmer) am Flugticket. Dieses Flugticket muss vor dem Tandemflug verpflichtend ausgefüllt werden. Es gilt gleichzeitig als Rechnung und auch als Bestätigung für alle nachstehenden Vertragsleistungen (Versicherung etc.).

Allgemeine Bestimmungen und Bedingungen

  1. Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht – insbesondere die luftfahrtgesetzlichen Bestimmungen.
  2. Vor Antritt des Fluges hat der Passagier (bei Kindern ein Erziehungsberechtigter bzw. eine erwachsene Begleitperson) den Beförderungsvertrag durchzulesen und mit seiner Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen bzw. zu bestätigen.
  3. Durch das Absenden der Anmeldung / Bestellung, durch das Begleichen des Rechnungsbetrages, durch die mündliche Erteilung des Beförderungsauftrages bzw. durch das Einlösen des Tickets werden die festgelegten Bedingungen anerkannt.
  4. Die Unternehmen verpflichten sich, die in der Anmeldung oder im Flugticket namentlich genannte Person im Tandem Paragleiter als Passagier zu befördern.

Versicherung – Haftungsbeschränkung

  1. Wie gesetzlich vorgeschrieben, ist jeder Passagier für den Tandemparagleitflug haftpflichtversichert.
  2. Eine Haftung des Tandempiloten ist nur dann gegeben, wenn der Schaden durch eine Handlung oder Unterlassung eintritt, die durch den Piloten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
  3. Für die Mitnahme von fragilen bzw. leicht zu beschädigenden oder zerbrechlichen Gegenständen (z.B: Mobiltelefon, Kamera etc.) haftet der Fluggast selbst und jegliche Haftung für etwaige Beschädigung ist ausgeschlossen.
  4. Alle Gegenstände sind so zu verstauen bzw. zu befestigen, dass ein Verlust während des Fluges unmöglich ist und eine Gefährdung von Mensch, Tier und Gut ausgeschlossen werden kann. Die Mitnahme von explosions- oder brandgefährdenden Gegenständen ist untersagt.
  5. Für sämtliche Schäden/Unfälle, die auf dem Weg zum Startplatz und vom Landeplatz eintreten wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
  6. Der Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung gelten sinngemäß auch zu Gunsten der Angestellten bzw. Bevollmächtigten des Piloten.

Gesundheitszustand des Passagiers

  1. An Paragleiter Tandemflügen dürfen grundsätzlich nur gesunde Personen teilnehmen! Nachstehende Erkrankungen bzw. Zustände sind Ausschließungsgründe:
    • Herz- Kreislauferkrankungen
    • Mittelohrerkrankungen
    • Schwangerschaft
    • Alkohol- bzw. Drogenkonsum
    • alle sonstigen Erkrankungen und Gebrechen, die die Flugtauglichkeit beeinträchtigen

Jeder Fluggast ist von sich aus verpflichtet auf eine mögliche Fluguntauglichkeit hinzuweisen. Bei Unterlassung erlischt jede Haftung seitens des Unternehmers (Piloten). Jeder Tandempilot hat das Recht bei Bedenken hinsichtlich der Flugtauglichkeit Personen jederzeit den Transport zu verweigern.

Ausrüstung

  • Der Passagier verpflichtet sich den jeweiligen Witterungsverhältnissen angepasste Bekleidung und Schuhwerk zu tragen. Dabei wird auf einen entsprechenden Wind- und Kälteschutz (Handschuhe)und auch festes Schuhwerk besonders hingewiesen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass es zu einer Verschmutzung kommen kann, es können jedoch keine Ansprüche daraus abgeleitet werden.
  • Durch den Veranstalter werden die Flugausrüstung und der Helm beigestellt.

Termine und Durchführung des Fluges

  1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es trotz fest vereinbarter Termine aufgrund der Witterungs- bzw. Windverhältnisse am Fluggebiet zu Verschiebungen bzw. Stornierungen kommen kann. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Ersatz irgendwelcher Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen.
  2. Die Flugroute und der vorgesehene Landeplatz können aus Sicherheits- und sonstigen wichtigen Gründen jederzeit und ohne Anspruch auf jeglichen Schadensersatz geändert werden.
  3. Die Flugdauer ist abhängig von den Wetterbedingungen und Windverhältnissen am Flugtag. Es kann somit keine fixe Flugdauer garantiert werden.
  4. Der Passagier ist verpflichtet beim Start und der Landung sowie während des Fluges den Anweisungen des Piloten unbedingt Folge zu leisten.

Zahlungsbedingungen/Gültigkeit des Gutscheins

  1. Bei Buchung eines Tandemfluges ohne Gutschein ist der Flugpreis unmittelbar nach Durchführung des Fluges in bar zu bezahlen.
  2. Der Besteller eines Gutscheines verpflichtet sich innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Gutscheines den ausgewiesenen Betrag zu überweisen. Der Gutschein ist vor dem Flug an den Piloten zu übergeben.
  3. Gutscheine verfallen 24 Monate nach dem Ausstellungsdatum. Sonderregelungen sind nach Absprache im Einzelfall möglich.

Widerrufsrecht/Stornokosten

  1. Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises bestehen nach dem KSchG innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Gutscheines ohne Angabe von Gründen. Es genügt die Rücksendung des Gutscheines innerhalb dieser Frist.
  2. Der Fluggast kann jederzeit vom vereinbarten Veranstaltungstermin per Mail an „info@tandem-paragleiten.tirol“ zurücktreten. Rücktritte bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Flugtermin sind kostenfrei. Für Rücktritte innerhalb der 24 Stundenfrist betragen die Stornokosten 100%.

Nutzungsrecht von Bild- und Filmmaterial

  1. Der Fluggast stimmt ausdrücklich einer Verwendung der durch „Next Outdoor Generation“ vom Flug angefertigten Fotos und Filmaufnahmen zu Werbezwecken zu.

Risikobelehrung

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass beim Paragleiten auch bei größter Sorgfalt und optimalem Flugverlauf, Unfälle mit erheblichen Verletzungsfolgen (z.B. Verstauchungen, Knochenbrüche, Halswirbelsäulenprellungen, Wirbelsäulenverletzungen, Gehirnerschütterungen, im Extremfall Tod, etc.) nicht ausgeschlossen werden können. Erhöhtes Risiko besteht beim Start und der Landung durch unrichtiges Aufkommen, Auftreten oder Stürzen.

Schlussbestimmungen

  1. Für alle Streitigkeiten aus diesem Beförderungsvertrag gilt ausschließlich Österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Kitzbühel.
  2. Kein Angestellter oder Bevollmächtigter des Piloten ist berechtigt, Bestimmungen dieses Vertrags zu ergänzen, abzuändern oder aufzuheben. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.
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